Ein vergessenes Foto in einem alten Blogartikel kann Jahre später eine Forderung über mehrere hundert Euro auslösen. Hier steht, wie Gerichte den Schaden berechnen, warum der fehlende Fotografenname die Summe verdoppeln kann und an welcher Stelle nach einer Unterlassungserklärung das eigentliche Risiko liegt.
Stand: Oktober 2026
Meistens kommt die Mail an einem ganz normalen Dienstag. Im Betreff steht „Unautorisierte Bildnutzung“, im Anhang ein Screenshot deines Blogartikels von 2019 und ein Foto, an das du dich kaum erinnerst. Dazu gibt es eine Zahlungsfrist von zwei Wochen. Was danach passiert, lässt sich recht gut vorhersagen. Wer ein fremdes Foto ohne passende Lizenz auf seiner Website zeigt, muss in Deutschland mit einem Anspruch auf Unterlassung rechnen und mit Schadensersatz nach der sogenannten Lizenzanalogie. Häufig kommt ein Aufschlag von 100 Prozent dazu, weil der Fotograf nicht genannt wurde, und außerdem zahlst du die Anwaltskosten der Gegenseite. Bei einfachen Fotos landen Gerichte oft bei ein paar hundert Euro pro Bild. Profiaufnahmen, die lange online waren, kosten schnell vierstellige Beträge. Am teuersten wird es aber oft erst durch den zweiten Fehler: Du unterschreibst eine Unterlassungserklärung, und danach liegt das Bild trotzdem noch irgendwo auf dem Server.
Eine fehlende Lizenz reicht für die Haftung, auch wenn du nichts davon wusstest
Der Unterlassungsanspruch hängt nicht davon ab, ob dich eine Schuld trifft. Ist ein Bild ohne Recht online, darf der Rechteinhaber verlangen, dass es verschwindet. Für Geld gilt eine höhere Hürde. Schadensersatz setzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus. Fachanwälte weisen deshalb darauf hin, dass eine versehentliche Nutzung nicht automatisch zu Schadensersatz führt. Gewerbliche Seitenbetreiber sollten sich darauf aber nicht verlassen. Meine Einschätzung ist, dass Gerichte von jemandem, der mit seiner Seite Geld verdient, eine Prüfung der Bildrechte erwarten. Wer ein Foto aus der Google-Bildersuche übernimmt, bekommt es deshalb schwer, sich auf Unwissen zu berufen.
Ob die Seite überhaupt Geld einbringt, ist ebenfalls egal. Gezahlt wird auch dann, wenn mit der Nutzung kein Gewinn erzielt wurde. Das betrifft gerade kleine Nischenseiten, deren Betreiber denken, ein Projekt mit 80 Euro Monatsumsatz sei kein lohnendes Ziel. Die Crawler der Rechteverwerter interessieren sich nicht für deinen Umsatz.
In der Praxis entstehen die meisten Fälle gar nicht durch bewussten Bilderklau. Häufiger hat eine Agentur vor Jahren ein Stockfoto eingebaut, ein Gastautor hat Bilder mitgeliefert, oder der frühere Betreiber hat die Lizenz gekauft und die Rechnung nie weitergegeben.
So kommt die Forderung zustande
Schadensersatz für Bilder berechnen Gerichte fast immer über die Lizenzanalogie. Die Frage lautet: Was hätten vernünftige Vertragspartner für genau diese Nutzung vereinbart, wenn du vorher gefragt hättest? Einen konkreten Schaden muss der Fotograf nicht nachweisen.
Bei der Antwort gehen die Gerichte in einer festen Reihenfolge vor:
Eigene Lizenzpraxis des Fotografen. Hat er seine Preise tatsächlich verlangt und bezahlt bekommen, gelten sie als Maßstab. Eine selbst veröffentlichte Preisliste reicht dafür nicht. Der BGH verlangt, dass die Preise am Markt auch durchgesetzt wurden (Urteil vom 18.06.2020, I ZR 93/19).
Branchenübliche Tarife. Gemeint sind vor allem die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing, die MFM-Tabelle. Sie gilt aber nur für Berufsfotografen. Im Urteil „Sportwagenfoto“ (13.09.2018, I ZR 187/17) hat der BGH die Tabelle für einen Laienfotografen ausdrücklich nicht angewendet.
Schätzung durch das Gericht. Wenn beides fehlt, legt der Richter einen Betrag fest. Dabei zählen vor allem, wie lange und wie intensiv das Bild genutzt wurde und wie gut es ist.
Genau an dieser Stelle lohnt sich eine Prüfung. Viele Forderungen setzen MFM-Sätze an, obwohl das Foto erkennbar ein Schnappschuss ist. Andere berufen sich auf eine Preisliste, für die es keinen einzigen echten Lizenzvertrag gibt.
Was Gerichte tatsächlich zugesprochen haben
Die folgende Auswahl zeigt die Bandbreite. Sie ist kein Tarif, denn jeder Fall hängt an Qualität, Nutzungsdauer und Nachweisen.
Gericht und Datum
Sachverhalt
Ergebnis
BGH, 13.09.2018, I ZR 187/17
Ein einfaches Foto eines Laienfotografen, gewerbliche Website
100 € Lizenz plus 100 € Aufschlag für fehlende Nennung, dazu 571,44 € Abmahnkosten aus 6.000 € Gegenstandswert
LG Berlin, 29.01.2016, 16 O 522/14
Bild aus einer Gratis-Datenbank mit Pflicht zur Namensnennung
10 € Lizenz plus 10 € Aufschlag
OLG Jena
50 Babybildmotive
17.500 €, also 350 € je Bild
Gericht nach MFM-Tabelle
Fünf Architekturfotos, über fünf Jahre auf der Website eines Fußballvereins
8.350 €
LG Hamburg, 13.11.2025, 310 O 39/24
Vier Architekturfotos auf einer Unternehmenswebsite
5.100 €, angesetzt mit 600 € je Foto plus Aufschlag für fehlende Nennung
Quelle: veröffentlichte Urteile und deren Besprechungen in juristischen Fachpublikationen, Stand Oktober 2026.
Auffällig ist der Abstand zwischen 20 Euro und 600 Euro pro Bild. Was teuer wird, entscheidet sich weniger an der Größe deiner Seite als an der Frage, wer das Foto gemacht hat und was er für seine Arbeit belegbar verlangt.
Schadensersatz bei Bilderklau: Urteile im Vergleich
Ohne Fotografennamen kann sich die Summe verdoppeln
Jeder Urheber hat das Recht, als Urheber genannt zu werden. Fehlt der Name, verlieren Fotografen die Werbewirkung ihres Bildes. Viele Gerichte gleichen das mit einem Aufschlag von 100 Prozent auf die fiktive Lizenzgebühr aus, und der BGH hat diesen Aufschlag im Sportwagenfoto-Urteil gebilligt.
Für Websitebetreiber ist das wichtiger, als es klingt. Zahlreiche Stocklizenzen und fast alle kostenlosen Bilddatenbanken mit Lizenzbedingungen verlangen einen Bildnachweis in einer bestimmten Form. Wer die Lizenz bezahlt und den Credit weglässt, hält sich nicht an die Bedingungen. Ein Fall aus Hamburg zeigt, was das kosten kann: Das LG Hamburg sprach einem Fotografen 400 Euro Schadensersatz und zusätzlich Abmahnkosten von 571,44 Euro zu, und zwar ausschließlich wegen der fehlenden Urhebernennung (Urteil vom 30.09.2020, 308 O 404/17).
Anders sieht es bei Creative-Commons-Bildern aus. Hier lehnen Gerichte in der Regel eine fiktive Lizenzgebühr ab, weil die Bilder ohnehin kostenlos lizenziert werden. Ein Aufschlag von 100 Prozent auf null Euro bleibt null Euro. Das macht den fehlenden Bildnachweis aber nicht unbedenklich, denn der Anspruch auf Unterlassung bleibt bestehen und ebenso das Risiko, die Abmahnkosten tragen zu müssen.
Alte Blogartikel bleiben zehn Jahre lang ein Risiko
Der Unterlassungsanspruch verjährt nach den allgemeinen Regeln in drei Jahren. Beim Schadensersatz nach Lizenzanalogie gilt das nicht. Hier läuft für jeden einzelnen Tag der Nutzung eine eigene Frist von zehn Jahren. Ein Bild, das seit 2016 in einem Artikel steckt, lässt sich also für die Nutzungstage ab Herbst 2016 bis heute noch geltend machen.
Für gewachsene Projekte mit einigen hundert Artikeln ist das der eigentliche Punkt. Das Risiko liegt in deinem Archiv, nicht in den neuen Beiträgen, die du ohnehin mit sauberen Lizenzen bebilderst. Wenn du gerade ein Content-Audit für ein älteres Projekt planst, gehört die Prüfung der Bildrechte mit auf die Liste.
Post von RD Legal: Inkasso mit eigener Bildersuchmaschine
Viele Betreiber haben die ersten Forderungen gar nicht von einem Anwalt bekommen, sondern von einem Dienstleister. Am bekanntesten ist die frühere Copytrack GmbH aus Berlin. Sie wurde im Juni 2025 umbenannt und tritt seitdem als RD Legal GmbH auf. Davor hieß sie Pixlegal. Das Geschäftsmodell ist gleich geblieben: Eine Software sucht im Netz nach Bildern der Kunden. Für einen Treffer ohne erkennbare Lizenz verschickt das Unternehmen eine Zahlungsaufforderung. Nach Berichten aus Anwaltskanzleien liegen die Summen typischerweise bei rund 350 Euro Schadensersatz oder etwa 450 Euro für eine nachträgliche Lizenz, in einzelnen Fällen auch deutlich höher.
Die Schreiben sind oft vage formuliert. Sie sprechen davon, dass ein Bild möglicherweise ohne Lizenz genutzt werde, und verlangen innerhalb einer Frist einen Lizenznachweis. Dass solche Forderungen danebenliegen können, zeigt ein Fall, den eine Medienrechtskanzlei beschrieben hat: Ein Berufsfotograf bekam eine Forderung über sein eigenes Foto auf seiner eigenen Website. Eine Lizenz hatte er nie gekauft. Er brauchte auch keine.
Wenn du so ein Schreiben bekommst, helfen dir diese Schritte weiter:
Erst die eigenen Unterlagen prüfen. Kaufbelege aus Stockportalen lassen sich oft noch im Kundenkonto finden, auch Jahre später. Achte auf die Lizenz-ID und den Nutzungsumfang.
Nachweise verlangen. Der Absender sollte belegen, dass er vom Rechteinhaber beauftragt ist und dass dieser die Rechte am konkreten Bild tatsächlich hält.
Die Frist ernst nehmen. Wer gar nicht reagiert, riskiert, dass der Fall an eine Kanzlei geht. Dann kommen eine förmliche Abmahnung und Anwaltskosten dazu.
Nicht reflexartig zahlen. Die verlangte Summe ist ein Angebot und kein Urteil. Ob sie angemessen ist, hängt von den Kriterien im Abschnitt zur Berechnung ab.
Teuer wird es oft erst nach der Unterlassungserklärung
Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtest du dich auf Dauer, das Bild nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen. Für jeden Verstoß wird eine Vertragsstrafe fällig. Rechteinhaber prüfen nach der Unterschrift durchaus, ob das Bild wirklich weg ist.
Dabei taucht immer wieder dieselbe Frage auf: Reicht es, das Bild aus dem Artikel zu nehmen, wenn die Datei noch auf dem Server liegt? Die Rechtsprechung war hier lange uneinheitlich. Das OLG Karlsruhe (2012) und das AG Hannover (2015) sahen einen Verstoß schon darin, dass die Datei über ihre direkte URL erreichbar war. Das AG Hannover sprach deshalb 2.500 Euro Vertragsstrafe zu. Der BGH hat 2021 anders entschieden (Urteil vom 27.05.2021, I ZR 119/20): Ein Foto, das nur über eine rund 70 Zeichen lange URL zu finden ist, die man von Hand eintippen müsste, ist nicht öffentlich zugänglich.
Planen solltest du mit diesem Urteil trotzdem nicht. Ist die Datei noch in einer Bildergalerie verlinkt, in einem Feed enthalten oder über eine Suchmaschine auffindbar, sieht die Lage schnell anders aus. Bei WordPress kommt ein technisches Problem dazu. Beim Hochladen entstehen automatisch mehrere Zwischengrößen der Datei. Wenn du nur die Originaldatei löschst, bleiben diese Kopien oft liegen.
Sauber entfernst du ein Bild in dieser Reihenfolge:
Das Bild aus allen Beiträgen, Seiten, Widgets und Galerien nehmen, in denen es vorkommt.
Den Eintrag in der Mediathek löschen und per FTP oder Dateimanager prüfen, ob die Zwischengrößen ebenfalls weg sind.
Den Cache des Caching-Plugins leeren und, falls du ein CDN nutzt, die Datei dort gezielt entfernen lassen.
Die direkte URL des Originals und aller Größen in einem privaten Browserfenster aufrufen. Die Seite muss einen Fehler 404 oder 410 liefern.
In der Google Search Console die Entfernung veralteter Inhalte für die Bild-URL beantragen.
Datum und Ergebnis jedes Schritts mit Screenshots dokumentieren.
Das vorformulierte Muster, das der Abmahnung beiliegt, ist oft weiter gefasst, als es sein müsste. Bevor du unterschreibst, sollte ein Anwalt darüber schauen. Die Erklärung bindet dich unbefristet, und auch der nächste Betreiber der Seite hat mit den Folgen zu tun.
Bilder sicher und endgültig vom Server löschen
Wer ein Projekt übernimmt, übernimmt auch die Bilder
Das betrifft alle, die eine bestehende Seite weiterführen. Wer die Seite betreibt, macht die Bilder öffentlich zugänglich, egal wer sie vor fünf Jahren hochgeladen hat. Nach meiner Beobachtung gehören Lizenznachweise für Bilder nur selten zu den Unterlagen, die bei einer Übergabe weitergegeben werden. Kaufbelege liegen im Stockportal-Konto des Vorbesitzers, und das wird nicht mit übertragen.
Beispielrechnung: Ein übernommenes Magazin hat 400 Artikel mit 120 Stockfotos, für die es keinen Nachweis gibt. Angenommen, jedes zehnte Bild wird gefunden und mit den typischen rund 350 Euro angefordert: Dann stehen 4.200 Euro im Raum, ohne Anwaltskosten. Diese Zahl ist eine angenommene Rechnung und keine Prognose. Sie zeigt aber, dass Bildrechte bei der Bewertung einer übernommenen Seite ein echter Posten sind.
Hilfreich sind deshalb drei Dinge: eine Bildliste mit Herkunft und Lizenz-ID als Teil des Übergabeprotokolls, die Weitergabe der Kaufbelege als PDF und eine Regelung im Vertrag dazu, wer für Forderungen aus der Zeit vor der Übergabe aufkommt. Fehlt das alles, ist es in vielen Fällen günstiger, unsichere Bilder direkt nach der Übernahme auszutauschen, als jahrelang auf das Beste zu hoffen.
In Österreich und der Schweiz gelten andere Regeln
In Österreich ist das System strenger aufgebaut als in Deutschland. Nach § 86 des österreichischen Urheberrechtsgesetzes steht dem Rechteinhaber ein angemessenes Entgelt zu, auch wenn dich keine Schuld trifft. Ist die Verletzung schuldhaft passiert, reicht dafür schon Fahrlässigkeit, und der Rechteinhaber kann nach § 87 Abs. 3 das Doppelte verlangen, ohne einen Schaden nachweisen zu müssen. Beide Beträge werden nicht addiert, im Ergebnis sind es höchstens zwei Lizenzgebühren. Bei Unternehmen kommt etwas Unangenehmes hinzu: Für Entgeltansprüche aus Verstößen seiner Beauftragten haftet der Unternehmer auch ohne eigenes Verschulden. Das betrifft etwa die Agentur, die die Seite gebaut hat. In einem Fall vor dem OGH (4 Ob 58/24v) setzten die Vorinstanzen für drei Fotos, die gut drei Jahre online waren, 500 Euro je Foto an und verdoppelten den Betrag wegen schuldhaften Handelns. Urheberrechtsstreitigkeiten gehen in Österreich unabhängig vom Streitwert vor die Handelsgerichte, und dort gilt Anwaltspflicht.
In der Schweiz sind seit der Revision des Urheberrechts im Jahr 2020 auch einfache Fotografien ohne individuellen Charakter geschützt. Damit fällt das alte Argument weg, ein simples Produktfoto sei kein Werk. Wie hoch Forderungen dort ausfallen, lässt sich aus deutschen Urteilen nicht ableiten.
So machst du dein Projekt bildfest
Kein Mensch prüft 600 Bilder an einem Nachmittag. Ein fester Ablauf hilft trotzdem, das Risiko innerhalb weniger Wochen deutlich zu senken:
Inventar anlegen. Ein Crawler wie der Screaming Frog SEO Spider listet alle eingebundenen Bilddateien mit der Seite, auf der sie vorkommen. Diese Liste exportierst du als Tabelle.
Herkunft eintragen. Ergänze für jedes Bild die Spalten Quelle, Lizenzart, Lizenz-ID, Kaufdatum und Pflicht zum Bildnachweis. Alles, was du nicht ausfüllen kannst, markierst du.
Selbst rückwärts suchen. Eine umgekehrte Bildersuche, etwa mit Google Lens oder TinEye, zeigt, ob ein Bild aus einem Stockportal oder von einer Fotografenseite stammt. So findest du heraus, wer sich melden könnte.
Markierte Bilder ersetzen. Fang mit den Artikeln an, die den meisten Traffic haben, denn die finden auch die Crawler zuerst.
Belege sichern. Speichere zu jeder neuen Lizenz die Rechnung und einen Screenshot der Lizenzbedingungen vom Kaufdatum. Stockportale ändern ihre Bedingungen, und dann zählt, was beim Kauf galt.
Bildnachweis prüfen. Name und Format müssen so erscheinen, wie es die Lizenz verlangt, sichtbar beim Bild oder in einem Bildnachweis, den du ausreichend deutlich verlinkst.
Wenn du mehrere Projekte betreibst, lohnt sich ein gemeinsames Lizenzarchiv für alle Seiten, statt pro Projekt eine eigene Lösung zu bauen. Das ist nicht aufregend, spart aber im Ernstfall den Satz: „Ich hatte doch eine Lizenz, finde sie nur nicht mehr.“
Checkliste: Website bildfest machen
Wann die Lage anders aussieht
In drei Fällen weicht das Ergebnis deutlich vom Normalfall ab. Stammt das Foto von einem Laien, fällt die MFM-Tabelle weg, und Gerichte landen eher bei 100 Euro als bei 600 Euro. Bei Creative-Commons-Bildern geht es in der Regel um Unterlassung und Kosten, kaum um eine Lizenzgebühr. Und wenn der Absender nicht belegen kann, dass er die Rechte überhaupt hält, gibt es zunächst keine Forderung, über die du verhandeln müsstest.
Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage und die Rechtsprechung, er ersetzt aber keine Beratung. Ob eine konkrete Abmahnung berechtigt ist, ob die Summe passt und wie eine Unterlassungserklärung formuliert sein sollte, gehört in die Hände einer Anwältin oder eines Anwalts für Urheberrecht. Das gilt besonders dann, wenn die Frist schon läuft.