Stand: 29. Oktober 2026. Mindestzugriffe, Quoten und Fristen legt die VG Wort jedes Jahr neu fest.
So läuft es mit VG Wort TOM: Du bestellst im Portal T.O.M. (Texte Online Melden) für jeden Artikel eine Zählmarke und baust sie in den Quelltext ein. Erreicht der Text im Kalenderjahr den Mindestzugriff, meldest du die Zählmarke im Folgejahr. Bei frei zugänglichen Texten liegt der Mindestzugriff zurzeit bei 1.500 Aufrufen. Für Texte, die 2026 gezählt werden, ist der Meldeschluss erstmals der 31. März 2027. Wer nicht meldet, bekommt nichts, auch wenn die Zählmarke tausendfach gezählt hat.
Das Grundprinzip ist schnell erklärt. Die Fehler passieren in den Details: beim Einbau, beim Zeitpunkt, bei der Frage, wem eine Zählmarke eigentlich gehört. Und seit der METIS-Reform 2026 stimmen einige Regeln nicht mehr, die in älteren Anleitungen noch stehen.
Ohne Wahrnehmungsvertrag und eigene Texte kommst du nicht weit
Damit du in T.O.M. Zählmarken bestellen kannst, brauchst du ein Konto bei der VG Wort. Die Registrierung kostet nichts. Du schließt entweder einen Wahrnehmungsvertrag ab oder meldest dich als Bezugsberechtigter an. Wichtig ist die Frist: Für ein Meldejahr musst du bis zum 31. Dezember dieses Jahres als Autor angemeldet sein.
Die zweite Voraussetzung wird gern übersehen. Zählmarken darfst du nur für Texte verwenden, die du selbst geschrieben oder übersetzt hast. Betreibst du eine Seite, deren Artikel von freien Textern kommen, sind diese Texte nicht deine Texte im Sinne der VG Wort. Darauf kommen wir weiter unten zurück, weil das bei Nischenseiten und Magazinen mit Gastautoren eine große Rolle spielt.
Dazu kommen die formalen Anforderungen an den Text selbst:
- Mindestlänge: 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen. Lyrik ist ausgenommen, seit dem Meldejahr 2026 aber auf 50 Einzelwerke je Urheber und Jahr begrenzt.
- Kein Kopierschutz: Der Text muss sich speichern und ausdrucken lassen. Genau dafür zahlt die VG Wort ja.
- Zählmarke im Quelltext: Gezählt wird nur, was die VG-Wort-Zählmarke tatsächlich erfasst. Deine eigenen Analytics-Zahlen spielen für die Meldung keine Rolle.
Ein Punkt für Leser aus Österreich und der Schweiz: Die VG Wort vergütet die private Vervielfältigung von Veröffentlichungen auf deutschen Internetseiten. Ob und wie deine Seite außerhalb Deutschlands dazugehört, solltest du vorab direkt mit der VG Wort oder deiner eigenen Verwertungsgesellschaft klären.

Schritt 1: Zählmarken bestellst du am besten auf Vorrat
Nach dem Login in T.O.M. findest du den METIS-Bereich. METIS steht für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Dort kannst du unter dem Punkt Zählmarken neue Marken bestellen, bis zu 100 Stück auf einmal, und sie als CSV-Datei herunterladen. Jede Zählmarke besteht aus zwei Teilen: einem öffentlichen Code, der in die Seite kommt, und einem privaten Code, mit dem du die Marke später in T.O.M. wiederfindest und meldest.
Der typische Fehler an dieser Stelle: Die CSV landet irgendwo im Download-Ordner, und ein Jahr später weiß niemand mehr, welcher private Code zu welchem Artikel gehört. Leg dir sofort eine Tabelle an: Artikel-URL, öffentlicher Code, privater Code, Datum des Einbaus. Bei einem einzigen Blog wirkt das übertrieben. Bei fünf Projekten mit insgesamt 400 Artikeln ist diese Tabelle das Einzige, was dich im Januar vor stundenlanger Sucharbeit bewahrt.
Ältere Anleitungen unterscheiden noch zwischen Zählmarken für Seiten mit und ohne SSL. Heute laufen praktisch alle Projekte über HTTPS. Dann nimmst du die HTTPS-Variante, denn sonst blockiert der Browser das Pixel als unsicheren Inhalt und es wird nichts gezählt.
Schritt 2: Der Einbau entscheidet, ob überhaupt gezählt wird
Die Zählmarke ist ein unsichtbares Ein-Pixel-Bild, das vom Server der VG Wort geladen wird. Sie gehört in den Body der Seite, auf der der Text steht. Für jeden Text nimmst du eine eigene Zählmarke. Verteilt sich ein langer Artikel über mehrere Unterseiten, kommt auf jede dieser Seiten dieselbe Marke.
Drei Dinge gehen beim Einbau regelmäßig schief:
Lazy Load. Viele Performance-Plugins laden Bilder erst, wenn sie in den sichtbaren Bereich scrollen. Die Zählmarke ist für sie auch nur ein Bild. Wer den Artikel nicht bis zur Stelle des Pixels scrollt, wird dann nicht gezählt, im schlimmsten Fall wird gar nichts gezählt. Die VG Wort rät in ihrem Handbuch ausdrücklich davon ab, die Zählmarke per Lazy Load zu laden. Nimm das Pixel also von Lazy Load aus. Fast jedes Caching- oder Optimierungs-Plugin hat dafür eine Ausschlussliste.
Später Einbau. Gezählt wird ab dem Moment, in dem die Marke im Quelltext steht, nicht rückwirkend. Ein Artikel, der im Februar online geht und im September seine Zählmarke bekommt, hat sieben Monate Aufrufe verschenkt. Bei saisonalen Themen kann genau das den Unterschied zwischen 1.400 und 1.600 Zugriffen ausmachen.
Template-Änderungen. Neues Theme, neuer Pagebuilder, Umzug auf ein anderes CMS: Wenn die Marke über ein benutzerdefiniertes Feld oder einen Shortcode eingebunden war, kann sie dabei still verschwinden. Prüf nach jedem größeren Umbau stichprobenartig den Quelltext. Wenn du ohnehin einen Hosting-Wechsel oder Relaunch planst, gehört die Kontrolle der Zählmarken auf die Checkliste.
Schritt 3: Während des Jahres lässt du den Text in Ruhe
Das klingt banal, ist aber eine echte Falle. Angenommen, ein Artikel hat 1.650 Zeichen und läuft gut. Er erreicht den Mindestzugriff, ist aber zu kurz. Die naheliegende Idee ist, kurz vor der Meldung zwei Absätze nachzuschieben.
Genau davor warnt die VG Wort in ihrem METIS-Handbuch. Einen Text nachträglich zu verlängern, um ihn meldefähig zu machen, führt bei Entdeckung zur Abweisung der Meldung und zur Deaktivierung der Zählmarke. Inhaltliche Aktualisierungen gehören zum normalen Betrieb einer Seite. Wer aber systematisch kurz vor der Meldung auf 1.800 Zeichen auffüllt, riskiert mehr als den einen Betrag.
Praktisch heißt das: Prüf die Zeichenzahl beim Veröffentlichen, nicht im Januar. Was beim Einbau der Marke unter 1.800 Zeichen liegt, wird entweder vor der Veröffentlichung ausgebaut oder bleibt eben ohne Ausschüttung.
Schritt 4: Im neuen Jahr filterst du die qualifizierten Zählmarken heraus
Melden kannst du erst, wenn das Zähljahr abgeschlossen ist. Der Grund steht im Handbuch: Den Mindestzugriff für ein Kalenderjahr legen die Gremien der VG Wort erst fest, wenn absehbar ist, wie viele Meldungen theoretisch möglich wären. Der Wert taucht dann Anfang Januar im Meldesystem auf.
Zuletzt galten diese Schwellen:
- Frei zugängliche Texte: 1.500 Zugriffe im Kalenderjahr
- Texte hinter einer Paywall: 500 Zugriffe
In T.O.M. gehst du dann im METIS-Bereich auf die Recherche deiner Zählmarken und filterst nach zwei Kriterien: Mindestzugriff erreicht und noch nicht gemeldet. Was übrig bleibt, ist deine Meldeliste für dieses Jahr.
Der typische Fehler hier: Betreiber verlassen sich auf ihre eigenen Seitenaufrufe aus Analytics und wundern sich, warum ein Artikel mit 2.000 Views in T.O.M. unter der Schwelle liegt. Die VG Wort zählt mit ihrer eigenen Methode, und nur diese Zahl gilt. Abweichungen zu deinem Tracking sind normal. Die Gründe kann ich ohne offizielle Angaben nicht im Einzelnen belegen, deshalb lohnt es sich nicht, darüber zu streiten. Die T.O.M.-Zahl ist die einzige, die zählt.


