VG Wort TOM: So meldest du Zählmarken für Webtexte

Von WebsiteDeal.de Redaktion··9 Min. Lesezeit
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Foto: Kelly Sikkema

Für frei zugängliche Webtexte mit mindestens 1.800 Zeichen und meist 1.500 Aufrufen im Jahr zahlt die VG Wort Tantiemen. Das Geld gibt es aber erst, wenn du die Zählmarke über T.O.M. meldest. Hier steht, wie der Ablauf 2026 aussieht, was sich durch die METIS-Reform geändert hat und wo Betreiber unnötig Geld liegen lassen.

Stand: 29. Oktober 2026. Mindestzugriffe, Quoten und Fristen legt die VG Wort jedes Jahr neu fest.

So läuft es mit VG Wort TOM: Du bestellst im Portal T.O.M. (Texte Online Melden) für jeden Artikel eine Zählmarke und baust sie in den Quelltext ein. Erreicht der Text im Kalenderjahr den Mindestzugriff, meldest du die Zählmarke im Folgejahr. Bei frei zugänglichen Texten liegt der Mindestzugriff zurzeit bei 1.500 Aufrufen. Für Texte, die 2026 gezählt werden, ist der Meldeschluss erstmals der 31. März 2027. Wer nicht meldet, bekommt nichts, auch wenn die Zählmarke tausendfach gezählt hat.

Das Grundprinzip ist schnell erklärt. Die Fehler passieren in den Details: beim Einbau, beim Zeitpunkt, bei der Frage, wem eine Zählmarke eigentlich gehört. Und seit der METIS-Reform 2026 stimmen einige Regeln nicht mehr, die in älteren Anleitungen noch stehen.

Ohne Wahrnehmungsvertrag und eigene Texte kommst du nicht weit

Damit du in T.O.M. Zählmarken bestellen kannst, brauchst du ein Konto bei der VG Wort. Die Registrierung kostet nichts. Du schließt entweder einen Wahrnehmungsvertrag ab oder meldest dich als Bezugsberechtigter an. Wichtig ist die Frist: Für ein Meldejahr musst du bis zum 31. Dezember dieses Jahres als Autor angemeldet sein.

Die zweite Voraussetzung wird gern übersehen. Zählmarken darfst du nur für Texte verwenden, die du selbst geschrieben oder übersetzt hast. Betreibst du eine Seite, deren Artikel von freien Textern kommen, sind diese Texte nicht deine Texte im Sinne der VG Wort. Darauf kommen wir weiter unten zurück, weil das bei Nischenseiten und Magazinen mit Gastautoren eine große Rolle spielt.

Dazu kommen die formalen Anforderungen an den Text selbst:

  • Mindestlänge: 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen. Lyrik ist ausgenommen, seit dem Meldejahr 2026 aber auf 50 Einzelwerke je Urheber und Jahr begrenzt.
  • Kein Kopierschutz: Der Text muss sich speichern und ausdrucken lassen. Genau dafür zahlt die VG Wort ja.
  • Zählmarke im Quelltext: Gezählt wird nur, was die VG-Wort-Zählmarke tatsächlich erfasst. Deine eigenen Analytics-Zahlen spielen für die Meldung keine Rolle.

Ein Punkt für Leser aus Österreich und der Schweiz: Die VG Wort vergütet die private Vervielfältigung von Veröffentlichungen auf deutschen Internetseiten. Ob und wie deine Seite außerhalb Deutschlands dazugehört, solltest du vorab direkt mit der VG Wort oder deiner eigenen Verwertungsgesellschaft klären.

Checkliste der formalen Voraussetzungen für eine VG-Wort-Meldung: Konto vorhanden, eigener Text, Mindestlänge 1.800 Zeichen, kein Kopierschutz und Zählmarke eingebaut.
Voraussetzungen für VG-Wort-Meldungen

Schritt 1: Zählmarken bestellst du am besten auf Vorrat

Nach dem Login in T.O.M. findest du den METIS-Bereich. METIS steht für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Dort kannst du unter dem Punkt Zählmarken neue Marken bestellen, bis zu 100 Stück auf einmal, und sie als CSV-Datei herunterladen. Jede Zählmarke besteht aus zwei Teilen: einem öffentlichen Code, der in die Seite kommt, und einem privaten Code, mit dem du die Marke später in T.O.M. wiederfindest und meldest.

Der typische Fehler an dieser Stelle: Die CSV landet irgendwo im Download-Ordner, und ein Jahr später weiß niemand mehr, welcher private Code zu welchem Artikel gehört. Leg dir sofort eine Tabelle an: Artikel-URL, öffentlicher Code, privater Code, Datum des Einbaus. Bei einem einzigen Blog wirkt das übertrieben. Bei fünf Projekten mit insgesamt 400 Artikeln ist diese Tabelle das Einzige, was dich im Januar vor stundenlanger Sucharbeit bewahrt.

Ältere Anleitungen unterscheiden noch zwischen Zählmarken für Seiten mit und ohne SSL. Heute laufen praktisch alle Projekte über HTTPS. Dann nimmst du die HTTPS-Variante, denn sonst blockiert der Browser das Pixel als unsicheren Inhalt und es wird nichts gezählt.

Schritt 2: Der Einbau entscheidet, ob überhaupt gezählt wird

Die Zählmarke ist ein unsichtbares Ein-Pixel-Bild, das vom Server der VG Wort geladen wird. Sie gehört in den Body der Seite, auf der der Text steht. Für jeden Text nimmst du eine eigene Zählmarke. Verteilt sich ein langer Artikel über mehrere Unterseiten, kommt auf jede dieser Seiten dieselbe Marke.

Drei Dinge gehen beim Einbau regelmäßig schief:

Lazy Load. Viele Performance-Plugins laden Bilder erst, wenn sie in den sichtbaren Bereich scrollen. Die Zählmarke ist für sie auch nur ein Bild. Wer den Artikel nicht bis zur Stelle des Pixels scrollt, wird dann nicht gezählt, im schlimmsten Fall wird gar nichts gezählt. Die VG Wort rät in ihrem Handbuch ausdrücklich davon ab, die Zählmarke per Lazy Load zu laden. Nimm das Pixel also von Lazy Load aus. Fast jedes Caching- oder Optimierungs-Plugin hat dafür eine Ausschlussliste.

Später Einbau. Gezählt wird ab dem Moment, in dem die Marke im Quelltext steht, nicht rückwirkend. Ein Artikel, der im Februar online geht und im September seine Zählmarke bekommt, hat sieben Monate Aufrufe verschenkt. Bei saisonalen Themen kann genau das den Unterschied zwischen 1.400 und 1.600 Zugriffen ausmachen.

Template-Änderungen. Neues Theme, neuer Pagebuilder, Umzug auf ein anderes CMS: Wenn die Marke über ein benutzerdefiniertes Feld oder einen Shortcode eingebunden war, kann sie dabei still verschwinden. Prüf nach jedem größeren Umbau stichprobenartig den Quelltext. Wenn du ohnehin einen Hosting-Wechsel oder Relaunch planst, gehört die Kontrolle der Zählmarken auf die Checkliste.

Schritt 3: Während des Jahres lässt du den Text in Ruhe

Das klingt banal, ist aber eine echte Falle. Angenommen, ein Artikel hat 1.650 Zeichen und läuft gut. Er erreicht den Mindestzugriff, ist aber zu kurz. Die naheliegende Idee ist, kurz vor der Meldung zwei Absätze nachzuschieben.

Genau davor warnt die VG Wort in ihrem METIS-Handbuch. Einen Text nachträglich zu verlängern, um ihn meldefähig zu machen, führt bei Entdeckung zur Abweisung der Meldung und zur Deaktivierung der Zählmarke. Inhaltliche Aktualisierungen gehören zum normalen Betrieb einer Seite. Wer aber systematisch kurz vor der Meldung auf 1.800 Zeichen auffüllt, riskiert mehr als den einen Betrag.

Praktisch heißt das: Prüf die Zeichenzahl beim Veröffentlichen, nicht im Januar. Was beim Einbau der Marke unter 1.800 Zeichen liegt, wird entweder vor der Veröffentlichung ausgebaut oder bleibt eben ohne Ausschüttung.

Schritt 4: Im neuen Jahr filterst du die qualifizierten Zählmarken heraus

Melden kannst du erst, wenn das Zähljahr abgeschlossen ist. Der Grund steht im Handbuch: Den Mindestzugriff für ein Kalenderjahr legen die Gremien der VG Wort erst fest, wenn absehbar ist, wie viele Meldungen theoretisch möglich wären. Der Wert taucht dann Anfang Januar im Meldesystem auf.

Zuletzt galten diese Schwellen:

  • Frei zugängliche Texte: 1.500 Zugriffe im Kalenderjahr
  • Texte hinter einer Paywall: 500 Zugriffe

In T.O.M. gehst du dann im METIS-Bereich auf die Recherche deiner Zählmarken und filterst nach zwei Kriterien: Mindestzugriff erreicht und noch nicht gemeldet. Was übrig bleibt, ist deine Meldeliste für dieses Jahr.

Der typische Fehler hier: Betreiber verlassen sich auf ihre eigenen Seitenaufrufe aus Analytics und wundern sich, warum ein Artikel mit 2.000 Views in T.O.M. unter der Schwelle liegt. Die VG Wort zählt mit ihrer eigenen Methode, und nur diese Zahl gilt. Abweichungen zu deinem Tracking sind normal. Die Gründe kann ich ohne offizielle Angaben nicht im Einzelnen belegen, deshalb lohnt es sich nicht, darüber zu streiten. Die T.O.M.-Zahl ist die einzige, die zählt.

Schritt 5: Melden musst du jeden Text einzeln, und zwar fristgerecht

Für jede qualifizierte Zählmarke legst du in T.O.M. eine Meldung an. Dazu gehören der Titel des Textes, die URL und der Text selbst bzw. die Bestätigung, dass er die Mindestlänge hat. Waren weitere Urheber beteiligt, zum Beispiel bei einem Interview, gibst du sie mindestens mit Vor- und Nachnamen an.

Neue Frist: Laut VG Wort gilt ab 2027 der 31. März als Meldeschluss für Texte mit Zählmarken, die den Mindestzugriff erreicht haben. Für das Zähljahr 2026 hast du also bis zum 31. März 2027 um 23:59:59 Uhr Zeit. Ältere Ratgeber nennen andere Termine. Die stimmen für die aktuellen Meldungen nicht mehr.

Eine gute Nachricht für alle, die bisher geschlampt haben: In der Zugriffsausschüttung sind laut VG Wort die letzten drei Kalenderjahre meldefähig. Voraussetzung ist, dass in diesen Jahren über die VG-Wort-Zählmarken gezählt wurde und der jeweilige Mindestzugriff erreicht ist. Wer seit Jahren Zählmarken eingebaut, aber nie gemeldet hat, sollte also nachsehen, ob noch etwas zu holen ist.

Was eine Meldung zuletzt wert war

Die Quote pro Text ist kein fester Tarif. Die VG Wort ermittelt sie jedes Jahr neu aus dem verfügbaren Geld und der Zahl der Meldungen. Seit Jahren geht sie nach unten.

AusschüttungsjahrZähljahrQuote pro Text (Zugriffsausschüttung)
2022202143,86 €
2023202233,34 €
2024202325,05 €
2025202419,73 €
2026202517,93 €

Quellen: Berichte über die METIS-Ausschüttungsbriefe 2022 bis 2025 sowie ver.di (M – Menschen Machen Medien) zur Ausschüttung im September 2026. Stand: Oktober 2026.

Beispielrechnung: Du betreibst ein Ratgeberprojekt mit 60 eigenen Artikeln, alle mit Zählmarke. 22 davon schaffen im Jahr die 1.500 Zugriffe. Mit der Quote von 2026 wären das 22 × 17,93 € = 394,46 €. Für ein paar Stunden Arbeit im Jahr ist das kein Vermögen, aber auch kein Betrag, den man liegen lässt. Wie hoch die Quote 2027 ausfällt, weiß heute niemand.

Zwei Regeln aus der Reform können den Betrag pro Text erhöhen:

  • Aufschläge für Reichweite: Texte, die das 15-Fache des Mindestzugriffs erreichen, bekommen 20 Prozent Aufschlag auf die Quote. Ab dem 150-Fachen sind es 40 Prozent. Bei einer Schwelle von 1.500 wären das 22.500 bzw. 225.000 Zugriffe.
  • Lange Texte mit eISSN: Die alte Regel, nach der Texte ab 10.000 Zeichen mit der Hälfte des Mindestzugriffs gemeldet werden konnten, gibt es nicht mehr. Stattdessen reichen künftig 25 Prozent des Mindestzugriffs, wenn du für die Domain eine eISSN in deinem T.O.M.-Konto hinterlegt hast. Diese Hinterlegung soll laut VG Wort voraussichtlich ab Ende 2026 möglich sein.

Der zweite Punkt ist für Betreiber von Fachseiten mit langen Leitfäden interessant. Viele Ratgeber im Netz werben noch mit der 750er-Schwelle für lange Texte. Die gilt so nicht mehr. Wer davon profitieren will, braucht künftig eine eISSN für sein Projekt.

Balkendiagramm, das zeigt, wie die VG-Wort-Quote pro Text von 43,86 Euro im Jahr 2022 auf 17,93 Euro im Jahr 2026 kontinuierlich gesunken ist, inklusive Hinweis auf mögliche Reichweiten-Aufschläge.
Entwicklung der VG-Wort-Ausschüttungen

Zählmarken hängen am Autor, nicht an der Domain

Hier wird es für alle relevant, die mehrere Projekte betreiben, Texte einkaufen oder ein Projekt übernehmen. Eine Zählmarke ist mit dem Konto des Urhebers verknüpft, der sie bestellt hat. Sie geht nicht automatisch mit, wenn die Domain den Besitzer wechselt.

Daraus ergeben sich drei typische Situationen:

Du übernimmst ein Projekt, in dem schon Zählmarken stecken. Die Marken gehören dem bisherigen Autor. Du kannst sie nicht melden, weil du die Texte nicht geschrieben hast und die privaten Codes nicht in deinem Konto liegen. Ob der Vorbesitzer weiter melden darf, wenn seine Texte auf deiner Seite stehen bleiben, ist eine Frage, die ihr bei der Übergabe ausdrücklich klären solltet. Solche Punkte gehören ins Übergabeprotokoll und gegebenenfalls in den Vertrag.

Du lässt Texte von Freelancern schreiben. Dann ist der Texter der Urheber. Du als Betreiber kannst über ein Verlagskonto an der Ausschüttung beteiligt sein. Nach Angaben der VG Wort entfallen bei Werken vor einer Bezahlschranke 70 Prozent der Ausschüttung auf die Urheber, der Verlagsanteil liegt entsprechend bei 30 Prozent. Ob sich das Verlagskonto für ein kleines Projekt lohnt, hängt von der Zahl der Texte ab, die die Schwelle tatsächlich erreichen.

Du schreibst selbst für fremde Seiten. Dann muss der Betreiber deine Zählmarke einbauen. Einen Anspruch darauf hast du laut VG Wort nicht. Für Texte ohne Zählmarke gibt es seit 2026 die Verbreitungsausschüttung, die die alte Sonderausschüttung ersetzt. Sie gilt aber nur für bestimmte Veröffentlichungsorte wie IVW-gelistete Seiten, zahlt je Werk nur einmal und bekommt maximal 20 Prozent des METIS-Budgets. Für gewöhnliche Nischenseiten und Blogs ist die Zählmarke deshalb weiter der einzige realistische Weg.

Was schiefgehen kann und woran du es merkst

Die meisten Probleme fallen erst im Januar auf, wenn eine erwartete Zählmarke nicht in der Liste auftaucht. Hier eine kurze Übersicht der häufigsten Ursachen:

  • Zählmarke zählt gar nicht: In T.O.M. stehen bei einem gut besuchten Artikel null oder auffällig wenige Zugriffe. Meist steckt Lazy Load, ein Consent-Tool, das das Pixel blockiert, oder ein verlorener Shortcode nach einem Theme-Wechsel dahinter. Prüf den Quelltext der Live-Seite, nicht den Editor.
  • Gleiche Marke auf zwei verschiedenen Texten: Das passiert beim Kopieren von Beiträgen als Vorlage. Die Zugriffe beider Texte landen auf einer Marke, gemeldet werden kann aber nur ein Text. Jede Duplikat-Funktion im CMS ist hier eine Fehlerquelle.
  • Text unter 1.800 Zeichen: Fällt erst bei der Meldung auf. Gezählt wird der reine Text inklusive Leerzeichen, ohne Navigation, Sidebar und Kommentare.
  • Frist verpasst: Ärgerlich, wegen der Dreijahresregel aber meist noch zu retten. Teuer wird es erst, wenn ein Zähljahr aus diesem Fenster herausfällt.
  • Marken nach Projektverkauf verloren: Wer ein Projekt verkauft und seine Zählmarken-Tabelle nicht behält, verliert den Überblick über Texte, die er eigentlich weiter melden könnte.

Zum Schluss ein kurzer Hinweis zu den Steuern: VG-Wort-Ausschüttungen sind Einnahmen und gehören in die Steuererklärung. Wie sie bei dir einzuordnen sind, etwa wenn du eine Website gewerblich betreibst oder die Kleinunternehmerregelung nutzt, klärst du am besten mit deinem Steuerberater.

Übersicht von vier typischen VG-Wort Fehlern und deren Ursachen: blockierte Pixel durch Lazy Load, doppelte Zählmarken beim Kopieren von Beiträgen, Texte unter 1.800 Zeichen und verlorene Zählmarken bei einem Projektverkauf.
Typische Fehlerquellen bei der Zählung